Aus: Ausgabe vom 06.07.2011, Seite 4 / Inland
Im Gerichtsaal keine Meinungsfreiheit
Berlin. Am Montag, dem 19. Verhandlungstag des Revisionsprozesses
im Fall Oury Jalloh, wurde ein Prozeßbeobachter von der
leitenden Richterin des LG Magdeburg des Saales verwiesen, weil er
ein T-Shirt mit einer Abbildung Oury Jallohs trug. Einer
Aufforderung der Richterin, das T-Shirt mit der Aufschrift
»Das war Mord« auszuziehen oder zu verdecken, kam der
Aktivist des Berliner Flüchtlingsnetzwerkes The Voice nicht
nach und mußte in der Folge den Gerichtssaal verlassen.
»Deutschland und die deutsche Justiz haben gezeigt, daß
sie nicht kompetent genug Straftaten, besonders rassistische
Straftaten, untersuchen, um Recht gegenüber den Polizeibeamten
auszuüben«, so Yufanyi Mbolo von The Voice. (jW)
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