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Aus: Ausgabe vom 06.07.2011, Seite 4 / Inland

Im Gerichtsaal keine Meinungsfreiheit

Berlin. Am Montag, dem 19. Verhandlungstag des Revisionsprozesses im Fall Oury Jalloh, wurde ein Prozeßbeobachter von der leitenden Richterin des LG Magdeburg des Saales verwiesen, weil er ein T-Shirt mit einer Abbildung Oury Jallohs trug. Einer Aufforderung der Richterin, das T-Shirt mit der Aufschrift »Das war Mord« auszuziehen oder zu verdecken, kam der Aktivist des Berliner Flüchtlingsnetzwerkes The Voice nicht nach und mußte in der Folge den Gerichtssaal verlassen. »Deutschland und die deutsche Justiz haben gezeigt, daß sie nicht kompetent genug Straftaten, besonders rassistische Straftaten, untersuchen, um Recht gegenüber den Polizeibeamten auszuüben«, so Yufanyi Mbolo von The Voice. (jW)

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