Aus: Ausgabe vom 07.07.2011, Seite 2 / Ausland
Distomo-Hinterbliebene: Keine Entschädigung
Strasbourg. Nachkommen der Opfer eines Massakers der Waffen-SS im
griechischen Distomo am 10. Juni 1944 können von Deutschland
keine Entschädigung verlangen. Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg wies in
einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung die Beschwerde
von vier Griechen zurück, deren Eltern bei dem Massaker
getötet worden waren. Die Kläger wehrten sich gegen die
Weigerung der deutschen Gerichte, ihnen eine Entschädigung
zuzusprechen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (dapd/jW)
Mehr aus: Ausland
-
Bomben auf Gaza
vom 07.07.2011 -
Uranbomben auf Libyen
vom 07.07.2011 -
»Für radikale Forderungen ist es noch zu früh«
vom 07.07.2011 -
Amtsmißbrauch und Unterschlagung: Ukrainische Politikerin vor Gericht
vom 07.07.2011 -
Wie geht’s weiter?
vom 07.07.2011 -
Schilderstreit beigelegt
vom 07.07.2011 -
Pakistans Stämme wollen Rechte
vom 07.07.2011 -
Pariser Partner: Druck für UN-Resolution
vom 07.07.2011