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Aus: Ausgabe vom 09.07.2011, Seite 1 / Ausland

Minarettbauverbot: Beschwerde abgelehnt

Strasbourg. Mehrere Beschwerden gegen das Schweizer Bauverbot für Minarette sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Schweizer hatten bei einer Volksabstimmung 2009 für ein Bauverbot für Moscheen mit Gebetstürmen votiert. Daraufhin wurde die Verfassung geändert. Deren Artikel 72, Absatz 3 lautet nun: »Der Bau von Minaretten ist verboten«. Dagegen wandten sich muslimische Organisationen in Genf und Neuchâtel an den Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Kammer des Strasbourger Gerichts urteilte jedoch, daß laut Menschenrechtskonvention nur Beschwerden von Opfern eines Grundrechtsverstoßes angenommen werden können. Dies sei in den vorliegenden Fällen aber nicht gegeben. (AFP/jW)