Aus: Ausgabe vom 09.07.2011, Seite 1 / Ausland
Minarettbauverbot: Beschwerde abgelehnt
Strasbourg. Mehrere Beschwerden gegen das Schweizer Bauverbot
für Minarette sind vor dem Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte gescheitert. Die Schweizer hatten bei einer
Volksabstimmung 2009 für ein Bauverbot für Moscheen mit
Gebetstürmen votiert. Daraufhin wurde die Verfassung
geändert. Deren Artikel 72, Absatz 3 lautet nun: »Der
Bau von Minaretten ist verboten«. Dagegen wandten sich
muslimische Organisationen in Genf und Neuchâtel an den
Gerichtshof für Menschenrechte. Eine Kammer des Strasbourger
Gerichts urteilte jedoch, daß laut Menschenrechtskonvention
nur Beschwerden von Opfern eines Grundrechtsverstoßes
angenommen werden können. Dies sei in den vorliegenden
Fällen aber nicht gegeben. (AFP/jW)
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