Aus: Ausgabe vom 09.07.2011, Seite 16 / Aktion
Die junge Welt verteidigen
Gustav Adolf »Täve« Schur
Gewann als jeweils erster deutscher Fahrer die Straßenradweltmeisterschaft der Amateure (1958 und 1959) sowie die Friedensfahrt (1955 und 1959). 1989 wurde »Täve« zum beliebtesten Sportler der DDR-Geschichte gewählt.
Die junge Welt wird von der Berliner Justiz verfolgt. Weil sie bei ihrer Leserschaft die Bereitschaft gefördert habe, die verfassungsgemäße Ordnung und das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung zu untergraben, wie es wörtlich heißt. Deshalb wurde jW-Chefredakteur Arnold Schölzel am Donnerstag ein Strafbefehl in Höhe von 4800 Euro zugestellt.
Es geht um einen Artikel von Inge Viett (jW vom 4.1.11), um den die junge Welt in Vorbereitung der Podiumsdiskussion »Wege zum Kommunismus« im Rahmen der Rosa-Luxemburg-Konferenz gebeten hatte. Viett meint dort: Das kapitalistische Gewaltmonopol sei nicht naturgegeben. Wenn Deutschland beispielsweise Krieg führe, sei das Abfackeln von Bundeswehrausrüstung eine legitime Antikriegsaktion – wie Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen usw. Weil diese Sicht der Dinge nicht jedem paßt, wird gegen Viett ermittelt und gegen die jW ein Strafbefehl erlassen. Der Chefredakteur habe seine Verpflichtung verletzt. Seit wann aber ist der verpflichtet, Beiträge im Interesse bestimmter politischer, polizeilicher und juristischer Kreise zu zensieren?
Die Berliner Staatsanwaltschaft fordert das nicht zum ersten Mal. Vor einigen Monaten griff sie die junge Welt an, weil der Stasi-Jäger Hubertus Knabe in einem Interview beleidigt worden sei. Die Staatsanwaltschaft unterlag in allen Instanzen. Am 1. März 2011 wurde der Geschäftsführer der jungen Welt vorgeladen, weil in der jW-Berichterstattung zu den Castortransporten eine »öffentliche Aufforderung zu Straftaten« gesehen wurde. Am 29. März 2011 folgte eine Vorladung für den Chefredakteur, diesmal wegen »Belohnung und Billigung von Straftaten (Presseinhaltsdelikt)«. Am 17. Juni wurde von Berliner Behörden eine Kundgebung der NPD gezielt vor die Verlagsräume der jungen Welt gelenkt. Nach Abzug der Nazis kam es zu Übergriffen der Polizei unter anderem auf den Geschäftsführer der jungen Welt. Auch hier wurden juristische Konsequenzen angekündigt – von der Polizei.
Wir wollen auch mit diesem Bericht die Bereitschaft fördern, die verfassungsgemäße Ordung im Lande, in diesem Falle die Meinungs- und Pressefreiheit, zu verteidigen. Begehen Sie Taten wie das Bestellen oder Verschenken eines Empört-Euch-Abos und spenden Sie für den Prozeßkostenfonds! Denn dieser Fall wird vor Gericht verhandelt, wir haben Einspruch eingelegt. Verlag, Redaktion, Genossenschaft
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Gerhard Wenzel: Rechtsbrüche von oben Es wird deutlich, dass niemand von oder in der jungen Welt geltendes Recht gebrochen hat, dass aber der vor 20 Jahren so lautstark gepriesene "Rechtsstaat" das immer häufiger und massiver tut, und das...
- Ullrich F.J. Mies: Politisch motivierte Verfolgung Politisch motivierte Verfolgung Ist die mutige Berliner Staatsanwaltschaft auch in Sachen Verfolgung der Regierung aktiv? Diese Frage ist mehr als berechtigt, denn diese Regierung unternimmt al...