Aus: Ausgabe vom 27.07.2011, Seite 1 / Ausland
Anwalt bezeichnet Breivik als »geisteskrank«
Der Attentäter von Norwegen sieht sich nach Angaben seines Anwalts als Teil einer Organisation mit separaten Zellen in mehreren Ländern Westeuropas. Bei einer Pressekonferenz erklärte der Jurist Geir Lippestad am Dienstag zugleich, der Fall lege die Vermutung nahe, daß sein Mandant »offenbar geisteskrank« sei. Der 32jährige Anders Behring Breivik habe seine Anschläge als »notwendig« bezeichnet, da er sich im Krieg befinde, der 60 Jahre dauern könne. Auch sei er überzeugt, daß seine »Operation« nach Plan verlaufe. Sein Mandant habe während seiner Tat Drogen genommen, um »stark, effizient und wach« zu sein. Ziel der Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya sei es gewesen, einen als bedrohlich empfundenen zunehmenden muslimischen Einfluß in Norwegen zu verhindern. Ob eine mögliche Unzurechnungsfähigkeit eine Rolle in der Verteidigungsstrategie spielen werde, ließ Lippestad offen.
Breivik hatte am Montag gestanden, den Doppelanschlag mit 76 Toten am Freitag begangen zu haben, sich zugleich aber nicht schuldig bekannt. Die Höchststrafe in Norwegen liegt bei 20 Jahren Gefängnis. Wenn allerdings entschieden wird, daß von einem Verurteilten weiterhin eine Gefahr ausgeht, kann die Haftzeit unbegrenzt verlängert werden. Der Nachrichtenagentur AP sagte der von dem Attentäter selbst gewählte Anwalt, Breivik werde niemals wieder auf freien Fuß kommen. Es sei zudem noch unklar, welche Art von Anklage gegen ihn erhoben werde. Neben Terrorismus werde er sich möglicherweise auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht verantworten müssen.
Nach Angaben der Polizei werden an beiden Tatorten noch Menschen vermißt. Das Justizministerium wollte noch am Dienstag eine Liste der Toten veröffentlichen. Die Behörden hatten am Montag die offizielle Zahl der Toten auf der Insel Utøya von 86 auf 68 korrigiert.
(dapd/jW)
Breivik hatte am Montag gestanden, den Doppelanschlag mit 76 Toten am Freitag begangen zu haben, sich zugleich aber nicht schuldig bekannt. Die Höchststrafe in Norwegen liegt bei 20 Jahren Gefängnis. Wenn allerdings entschieden wird, daß von einem Verurteilten weiterhin eine Gefahr ausgeht, kann die Haftzeit unbegrenzt verlängert werden. Der Nachrichtenagentur AP sagte der von dem Attentäter selbst gewählte Anwalt, Breivik werde niemals wieder auf freien Fuß kommen. Es sei zudem noch unklar, welche Art von Anklage gegen ihn erhoben werde. Neben Terrorismus werde er sich möglicherweise auch wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor Gericht verantworten müssen.
Nach Angaben der Polizei werden an beiden Tatorten noch Menschen vermißt. Das Justizministerium wollte noch am Dienstag eine Liste der Toten veröffentlichen. Die Behörden hatten am Montag die offizielle Zahl der Toten auf der Insel Utøya von 86 auf 68 korrigiert.
(dapd/jW)
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