Aus: Ausgabe vom 28.07.2011, Seite 2 / Inland
Alle Renten ab 2005 höher besteuert
München. Alters- und Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent statt mit dem niedrigeren Ertragsanteil zu besteuern. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Mittwoch in mehreren veröffentlichten Urteilen entschieden. In einem Fall hatte die Klägerin schon im Februar 2003 Rente wegen voller Erwerbsminderung beantragt. Statt mit dem Ertragsanteil von vier Prozent besteuerte das Finanzamt die Rentennachzahlung mit 50 Prozent. Das Niedersächsische Finanzgericht gab der Klägerin Recht. Der BFH entschied dagegen, die Neuregelung sei auf alle Rentenzahlungen ab 1. Januar 2005 anzuwenden.
(dapd/jW)
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Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Gerhard Wenzel: Gegen Doppelbesteuerung wehren! Gegen Doppelbesteuerung wehren! Der sog. Ertragsanteil der Sozialrenten ist Willkuer, eine missbraeuchliche Anwendung der Kapitalertragssteuer auf eine durch Versicherungsbeitraege vom Arbeitseinko...
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