Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.08.2011, Seite 1 / Inland

Hartz-IV-Bezieher sollen zahlen

Darmstadt. Wie aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hervorgeht, ist die Zahlung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags auch für Sozialhilfeempfänger Pflicht. Dies berichtete das Onlineportal krankenkassenratgeber.de am Montag. Der Zusatzbeitrag sei auch Menschen mit geringem Einkommen zumutbar, da jeder die Kasse wechseln könne, so die Richter. Wer – trotz des Zusatzbeitrags – nicht wechseln will, habe diesen auch zu zahlen. In den für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verbindlichen Warenkorb fließen Beiträge an Kassen jedoch nicht mit ein. Nur dann, wenn eine Krankenkasse nicht ausreichend auf das Sonderkündigungsrecht, welches aus der Erhebung der Zusatzbeiträge entsteht, hingewiesen hat, ist die Zahlung von Zusatzbeiträgen verfassungswidrig. Dies hatte das Sozialgericht in Berlin im Juni 2011 entschieden. (jW)

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