Aus: Ausgabe vom 12.08.2011, Seite 4 / Inland
Kein ALG II mehr nach Geldgewinn
Frankfurt/M. Nach einem größeren Geldgewinn haben Hartz-IV-Bezieher keinen Anspruch mehr auf den weiteren Bezug der staatlichen Hilfeleistung. Das Sozialgericht Frankfurt/Main gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß dem örtlichen Sozialamt Recht, das einer 40jährigen keine Grundsicherung mehr zahlte, nachdem sie im April in einer Fernsehsendung 20000 Euro gewonnen hatte. Aufgrund dessen sei sie »bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig«.
Die Frau hatte argumentiert, sie habe mit dem Geld Schulden abbezahlt. Das Sozialgericht entschied jedoch, das dürfe »nicht dazu führen, daß der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen muß«. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. (dapd/jW)
Die Frau hatte argumentiert, sie habe mit dem Geld Schulden abbezahlt. Das Sozialgericht entschied jedoch, das dürfe »nicht dazu führen, daß der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen muß«. Der Beschluß ist noch nicht rechtskräftig. (dapd/jW)
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