Aus: Ausgabe vom 17.08.2011, Seite 1 / Inland
Polizeigewerkschaft gegen Kennzeichnung
Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei in Berlin (GdP) will gegen die Kennzeichnungspflicht von Berliner Beamten juristisch vorgehen. Gegenstand sei aber nicht die freiwillige Kennzeichnung bei Standardeinsätzen, sondern die »Zwangskennzeichnung in brenzligen Situationen«, sagte Landesbezirksvorsitzender Michael Purper am Dienstag. Diese sei rechtswidrig.
Sollten Beschwerden beim Polizeipräsidenten von Berlin auf Ablehnung stoßen, will die Gewerkschaft vor das Verwaltungsgericht ziehen. Laut GdP-Justitiar Joachim Tetzner wird die Sache durchgefochten, was bei Bedarf den Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht einschließt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten zwei Jahre vergehen, sagte Tetzner. So lange müßten die Polizisten der umstrittenen Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten vom Jahresbeginn zur Kennzeichnungspflicht Folge leisten. (dapd/jW)
Sollten Beschwerden beim Polizeipräsidenten von Berlin auf Ablehnung stoßen, will die Gewerkschaft vor das Verwaltungsgericht ziehen. Laut GdP-Justitiar Joachim Tetzner wird die Sache durchgefochten, was bei Bedarf den Gang bis vor das Bundesverfassungsgericht einschließt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten zwei Jahre vergehen, sagte Tetzner. So lange müßten die Polizisten der umstrittenen Geschäftsanweisung des Polizeipräsidenten vom Jahresbeginn zur Kennzeichnungspflicht Folge leisten. (dapd/jW)
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