Aus: Ausgabe vom 20.08.2011, Seite 2 / Inland
Verbeamtete Lehrer dürfen nicht streiken
Osnabrück. Das Streikverbot für Beamte ist nach Auffassung des Osnabrücker Verwaltungsgerichts rechtens. Das Gericht wies am Freitag die Klagen zweier Lehrer ab, die sich gegen eine von der Landesschulbehörde auferlegte Geldbuße in Höhe von jeweils 100 Euro zur Wehr setzen wollten. Die Strafen waren verhängt worden, weil sich die Pädagogen im Februar 2009 an einem Streik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt hatten. Die Lehrer hatten sich auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte berufen, wonach auch Beamten grundsätzlich das Recht zum Streiken zusteht. Die Kläger können Berufung einlegen. GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad kündigte einen Gang durch alle Instanzen an. (dapd/jW)
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