Aus: Ausgabe vom 25.08.2011, Seite 2 / Inland
Weniger Umsatzsteuer für Currywurst
München/Berlin. Für Wurst, Döner oder Pommes am Stehimbiß wird nur der ermäßigte Mehrwertsteuersatz fällig. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch veröffentlichten Urteilen entschieden. Hält der Imbißbetreiber aber Sitzgelegenheiten für Gäste bereit, verlangt der Fiskus den vollen Satz. Laut BFH wird der ermäßigte Steuersatz fällig, wenn der Kunde eine »einfache Speise« an »behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen«, etwa einer Theke, zu sich nimmt. In Stellungnahmen erklärten Betreiber, sie arbeiteten bereits mit Mischkalkulationen.
(dapd/jW)
(dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Gorleben an die Kette gelegt
vom 25.08.2011 -
»Rentenniveau sinkt bis 2030 um etwa 25 Prozent«
vom 25.08.2011 -
Keine Ruhe in Jena
vom 25.08.2011 -
Ohne sie wär’ alles schlimmer
vom 25.08.2011 -
Der große Bologna-Bluff
vom 25.08.2011 -
Fragen an NRW-Regierung
vom 25.08.2011