Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 02.09.2011, Seite 1 / Inland

Verbeamtete Lehrer dürfen streiken

Kassel/Frankfurt a. M. Verbeamtete Lehrer dürfen laut Verwaltungsgericht Kassel streiken. Das Streikrecht könne Beamten zustehen, wenn sie nicht hoheitlich tätig seien, etwa bei den Streitkräften oder der Polizei, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es folgte damit nach eigenen Angaben der Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Geklagt hatte eine Lehrerin, die im November 2009 an einem Streik der GEW teilgenommen hatte. Dafür war sie mit einer schriftlichen Mißbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden. »Die bislang herrschende Auffassung, die Arbeitsniederlegung von Beamten sei grundsätzlich ein Dienstvergehen, sei nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Völkerrecht zu vereinbaren«, erklärte Ilse Schaad, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. (dapd/jW)