Aus: Ausgabe vom 05.09.2011, Seite 13 / Feuilleton
Love & Hate
Die Zeremonie zur Erinnerung an die Opfer ein Jahr nach der Duisburger Loveparade-Katastrophe ist offenbar von der Stadt Duisburg nicht genehmigt worden. Vor der Veranstaltung im Duisburger Stadion am 24. Juli sei der private Veranstaltungsleiter wiederholt von der Stadt gegängelt worden, berichteten die Zeitungen der WAZ-Gruppe. Die Stadt Duisburg habe erklärt, die Zusammenkunft sei »juristisch illegal« gewesen. Sie hätte nicht genehmigt werden dürfen. Ein kurzfristiges Verbot der Veranstaltung wäre jedoch »unverhältnismäßig« gewesen.
Rund 7000 Menschen waren vor gut zwei Monaten zu der Gedenkveranstaltung gekommen. Geleitet wurde die öffentliche Zeremonie von hochrangigen Geistlichen der Kirchen, Politiker waren anwesend, abgesehen vom allgemein verachteten Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Wie verschiedentlich dokumentiert, hatte seine Stadtregierung die Loveparade entgegen allen sicherheitstechnischen Bedenken großzügig durchgewunken. Im Zuge einer Massenpanik waren dann auf dem Gelände 21 Menschen gestorben, 500 wurden verletzt.
Der Gedenkveranstaltung versagte die Stadt nun die Genehmigung. Sie wies den Vorwurf der Gängelei zurück. Genehmigungen für die Trauerfeier seien verzögert, behindert und blockiert worden, zitierten Zeitungen dagegen den Organisator: »Es schien so, daß nicht jeder in der Stadt glücklich war, daß das Land die Gedenkveranstaltung ausrichtete.« Auf Wunsch der Angehörigen und überlebenden Opfer war der Stadt Duisburg die Durchführung der Gedenkfeier nicht übertragen worden. Statt dessen zeichnete das Land NRW dafür verantwortlich.
(dapd/jW)
Rund 7000 Menschen waren vor gut zwei Monaten zu der Gedenkveranstaltung gekommen. Geleitet wurde die öffentliche Zeremonie von hochrangigen Geistlichen der Kirchen, Politiker waren anwesend, abgesehen vom allgemein verachteten Duisburger Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU). Wie verschiedentlich dokumentiert, hatte seine Stadtregierung die Loveparade entgegen allen sicherheitstechnischen Bedenken großzügig durchgewunken. Im Zuge einer Massenpanik waren dann auf dem Gelände 21 Menschen gestorben, 500 wurden verletzt.
Der Gedenkveranstaltung versagte die Stadt nun die Genehmigung. Sie wies den Vorwurf der Gängelei zurück. Genehmigungen für die Trauerfeier seien verzögert, behindert und blockiert worden, zitierten Zeitungen dagegen den Organisator: »Es schien so, daß nicht jeder in der Stadt glücklich war, daß das Land die Gedenkveranstaltung ausrichtete.« Auf Wunsch der Angehörigen und überlebenden Opfer war der Stadt Duisburg die Durchführung der Gedenkfeier nicht übertragen worden. Statt dessen zeichnete das Land NRW dafür verantwortlich.
(dapd/jW)
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