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Aus: Ausgabe vom 05.09.2011, Seite 2 / Inland

Ministerium unterläuft Weisung des Finanzhofs

Hamburg. Das Bundesfinanzministerium will die vom Bundesfinanzhof erzwungene steuerliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten nach einem Medienbericht deckeln. Wie der Spiegel am Sonntag unter Berufung auf einen Vermerk des Finanzministeriums berichtete, sollen die Kosten für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium zwar wie vom Bundesfinanzhof im August entschieden steuerlich absetzbar sein. »Der abziehbare Betrag wird aber sowohl der Höhe nach als auch der Berücksichtigungsdauer nach gedeckelt«, heiße es in dem Vermerk. Unter anderem sollen nur die Kosten während der Regelstudienzeit berücksichtigt werden.
(AFP/jW)

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