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Aus: Ausgabe vom 06.09.2011, Seite 13 / Feuilleton

Für Erwachsene

Ein Spielwarengeschäft darf auch Silvester-Feuerwerkskörper verkaufen. Ein entsprechendes Urteil des Magdeburger Landgerichts sei nun rechtskräftig, teilte ein Sprecher am Montag mit. Das Oberlandesgericht Naumburg hatte das Urteil bestätigt. Geklagt hatte ein Vermieter, der den Verkauf von Pyrotechnik in dem Geschäft untersagen wollte, da laut Mietvertrag dort ausschließlich Spielwaren verkauft werden dürften. Die Richter entschieden jedoch, daß Feuerwerkskörper Spielwaren seien. Spielzeug umfasse nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder spielten.(dapd/jW)

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