Aus: Ausgabe vom 07.09.2011, Seite 14 / Ratgeber
Energiesparlampen: Bei Bruch lüften!
Seit Beginn dieses Monats dürfen nun auch die klassischen 60-Watt-Glühlampen vom Handel nur noch abverkauft werden. Denn herkömmliche Glühbirnen können nur etwa fünf Prozent der genutzten Elektroenergie in Licht umwandeln, der »Rest« geht als Wärme verloren. Mit den EU-Maßnahmen soll den deutlich weniger Strom verbrauchenden und damit zum Klimaschutz beitragenden neueren Lampen zum Durchbruch verholfen werden.
Apropos Bruch: Das Umweltbundesamt (UBA) hat gerade noch einmal die Industrie aufgefordert, die Verbraucher für diesen Fall besser zu schützen, denn noch enthalten Kompaktleuchtstofflampen (KLL) Quecksilber. Anlaß war die Vorstellung neuer Meßergebnisse, die bestätigten, daß die Quecksilberkonzentration in der Raumluft gesundheitsschädlich sein kann, wenn eine Energiesparlampe kaputtgeht. Aber es erwies sich ebenfalls noch einmal: Wer schnell lüfte und die Scherben vernünftig entsorge, müsse »keine Gesundheitsgefahr« befürchten, hieß es am 25. August in Dessau. Die auch schon bislang vertretenen Maßnahmen zur Beseitigung zerbrochener Energiesparlampen wurden weiter angeraten. Die wichtigste: Immer zuerst den betreffenden Raum 15 Minuten gründlich lüften. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfahl das UBA in seiner Pressemitteilung.
Die Behörde hat bei vier neuwertigen Typen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Tests in einem Büroraum bestätigten eindeutig, daß schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten, im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage.
Weiter hieß es: Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2,0 Milligramm, entweder flüssig, als Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Lampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen deutlich weniger Quecksilber aus als andere Typen.
Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Demnach besitzt diese Eigenschaft noch keine von ihnen. Die handelsüblichen Schutzhüllen verhinderten nicht, daß Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, etwa einem Silikonüberzug, brechen allerdings nicht so schnell, hieß es. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so daß sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen läßt. Allerdings ist das Angebot noch sehr begrenzt. Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, die Entwicklung solcher Energiesparlampen ohne Quecksilber voranzubringen. Etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik.
Bei den ausführlichen Sicherheitshinweisen unter www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm wird Verbrauchern geraten, bei Lampenbruch sofort die Fenster zu öffnen. Alle Personen und Haustiere sollten anschließend für ca. 15 Minuten den Raum verlassen, Heizung und Klimaanlage abgeschaltet werden. Denn der Quecksilbergehalt der Raumluft ist direkt nach dem Zerbrechen der KLL am höchsten. Auch die anschließenden Reinigungsarbeiten sollen bei offenem Fenster erledigt werden – und natürlich nicht von Schwangeren, Kindern und Kranken.
Für das erste Saubermachen sollen Gummihandschuhe getragen und ausdrücklich kein Besen, Handfeger oder Staubsauger verwendet werden. Statt dessen sollten die Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammengeschoben werden.
Alle Abfälle in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z.B. ein leeres Konservenglas). Auf glatten Böden sollten Staub und restliche feinste Glassplitter mit feuchten Papiertüchern aufgewischt werden, letztere sollten ebenfalls in einem solchen Behältnis verstaut werden. Splitter und Stäube, die auf Teppichen oder Polstern liegen, sollten demnach mit einem Klebeband aufgenommen werden und dieses auch in ein dicht zu verschließendes Glas gegeben werden. Die so abgeschirmten Abfälle bitte unbedingt zu einer örtlichen Sammelstelle bringen, sie gehören nicht in den Hausmüll! Erst nach der Grobreinigung mit dem Klebeband kann auf Teppichen und Polstern der Staubsauger eingesetzt werden. (Hand- oder Tischstaubsauger eignen sich nicht für die Reinigung.) Auch dabei und danach gut lüften. Staubsaugerbeutel und Feinstaubfilter anschließend außerhalb der Wohnung in den Restmüll entsorgen. Das UBA rät darüber hinaus, auch bei der nächsten normalen Nutzung des Staubsaugers ausgiebig zu lüften. Alle Reinigungsutensilien und die Gummihandschuhe könnten mit dem normalen Abfall – außerhalb der Wohnung! – entsorgt werden. Selbstverständlich müßten die Hände gründlich gewaschen werden.
Wenn Kleidungsstücke, Decken und Stoffe durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, wird empfohlen, sie entweder zu entsorgen oder zunächst oberflächlich mit Klebeband zu reinigen und dann in der Maschine zu waschen. Schuhe sollten mit feuchten Papiertüchern abgewischt werden. Letztere und das Klebeband in einem dichten Glasgefäß außerhalb der Wohnräume bis zur Abgabe in der Sammelstelle deponieren.
Auch wenn äußerlich unversehrte Leuchtstofflampen ausgedient haben, gehören sie nicht wie herkömmliche Glühlampen in den Restmüll oder Glascontainer. Wegen des Quecksilbergehalts sind sie bei einer geeigneten Sammelstelle kostenlos abzugeben. Wo sich die nächste befindet, ist laut UBA bei der Kommune zu erfahren. Ein Teil ist auch unter www.lichtzeichen.de aufgelistet. Außerdem kann man dort nachfragen, wo Energiesparlampen verkauft werden.
(jW)
Apropos Bruch: Das Umweltbundesamt (UBA) hat gerade noch einmal die Industrie aufgefordert, die Verbraucher für diesen Fall besser zu schützen, denn noch enthalten Kompaktleuchtstofflampen (KLL) Quecksilber. Anlaß war die Vorstellung neuer Meßergebnisse, die bestätigten, daß die Quecksilberkonzentration in der Raumluft gesundheitsschädlich sein kann, wenn eine Energiesparlampe kaputtgeht. Aber es erwies sich ebenfalls noch einmal: Wer schnell lüfte und die Scherben vernünftig entsorge, müsse »keine Gesundheitsgefahr« befürchten, hieß es am 25. August in Dessau. Die auch schon bislang vertretenen Maßnahmen zur Beseitigung zerbrochener Energiesparlampen wurden weiter angeraten. Die wichtigste: Immer zuerst den betreffenden Raum 15 Minuten gründlich lüften. Diesen Sicherheitshinweis sollten die Hersteller allen Verpackungen beifügen, empfahl das UBA in seiner Pressemitteilung.
Die Behörde hat bei vier neuwertigen Typen die gesundheitlichen Risiken des Quecksilberdampfes nach Zerbrechen der Energiesparlampe untersucht. Tests in einem Büroraum bestätigten eindeutig, daß schnelles und gründliches Lüften von 15 Minuten im Falle eines Bruches ausreichenden Schutz bietet. Danach können die Bruchreste bei weiter geöffnetem Fenster sachgerecht entsorgt werden. Ohne Lüften jedoch können gesundheitlich relevante Konzentrationen im Innenraum über mehrere Stunden auftreten, im ungünstigsten Falle bis zu zwei Tage.
Weiter hieß es: Die untersuchten Produkte enthielten Quecksilber mit jeweils unterschiedlichen Anteilen von 1,5 bis 2,0 Milligramm, entweder flüssig, als Quecksilber-Eisen-Pille oder als Amalgam gebunden. Neuwertige Lampen mit Amalgam dampften bei den Versuchen deutlich weniger Quecksilber aus als andere Typen.
Das UBA untersuchte die Energiesparlampen auch auf ihre Bruchsicherheit. Demnach besitzt diese Eigenschaft noch keine von ihnen. Die handelsüblichen Schutzhüllen verhinderten nicht, daß Quecksilber austreten kann. Energiesparlampen mit Splitterschutz, etwa einem Silikonüberzug, brechen allerdings nicht so schnell, hieß es. Außerdem sind sie besser gegen Zerbersten geschützt, so daß sich der Scherbenbruch bei diesen Lampen einfacher beseitigen läßt. Allerdings ist das Angebot noch sehr begrenzt. Auf längere Sicht empfiehlt das UBA, die Entwicklung solcher Energiesparlampen ohne Quecksilber voranzubringen. Etwa die bereits im Handel erhältliche LED-Technik.
Bei den ausführlichen Sicherheitshinweisen unter www.umweltbundesamt.de/energie/licht/hgf.htm wird Verbrauchern geraten, bei Lampenbruch sofort die Fenster zu öffnen. Alle Personen und Haustiere sollten anschließend für ca. 15 Minuten den Raum verlassen, Heizung und Klimaanlage abgeschaltet werden. Denn der Quecksilbergehalt der Raumluft ist direkt nach dem Zerbrechen der KLL am höchsten. Auch die anschließenden Reinigungsarbeiten sollen bei offenem Fenster erledigt werden – und natürlich nicht von Schwangeren, Kindern und Kranken.
Für das erste Saubermachen sollen Gummihandschuhe getragen und ausdrücklich kein Besen, Handfeger oder Staubsauger verwendet werden. Statt dessen sollten die Glassplitter mit Karton oder steifem Papier zusammengeschoben werden.
Alle Abfälle in ein luftdicht verschließbares Gefäß geben (z.B. ein leeres Konservenglas). Auf glatten Böden sollten Staub und restliche feinste Glassplitter mit feuchten Papiertüchern aufgewischt werden, letztere sollten ebenfalls in einem solchen Behältnis verstaut werden. Splitter und Stäube, die auf Teppichen oder Polstern liegen, sollten demnach mit einem Klebeband aufgenommen werden und dieses auch in ein dicht zu verschließendes Glas gegeben werden. Die so abgeschirmten Abfälle bitte unbedingt zu einer örtlichen Sammelstelle bringen, sie gehören nicht in den Hausmüll! Erst nach der Grobreinigung mit dem Klebeband kann auf Teppichen und Polstern der Staubsauger eingesetzt werden. (Hand- oder Tischstaubsauger eignen sich nicht für die Reinigung.) Auch dabei und danach gut lüften. Staubsaugerbeutel und Feinstaubfilter anschließend außerhalb der Wohnung in den Restmüll entsorgen. Das UBA rät darüber hinaus, auch bei der nächsten normalen Nutzung des Staubsaugers ausgiebig zu lüften. Alle Reinigungsutensilien und die Gummihandschuhe könnten mit dem normalen Abfall – außerhalb der Wohnung! – entsorgt werden. Selbstverständlich müßten die Hände gründlich gewaschen werden.
Wenn Kleidungsstücke, Decken und Stoffe durch Glassplitter oder quecksilberhaltiges Pulver verschmutzt wurden, wird empfohlen, sie entweder zu entsorgen oder zunächst oberflächlich mit Klebeband zu reinigen und dann in der Maschine zu waschen. Schuhe sollten mit feuchten Papiertüchern abgewischt werden. Letztere und das Klebeband in einem dichten Glasgefäß außerhalb der Wohnräume bis zur Abgabe in der Sammelstelle deponieren.
Auch wenn äußerlich unversehrte Leuchtstofflampen ausgedient haben, gehören sie nicht wie herkömmliche Glühlampen in den Restmüll oder Glascontainer. Wegen des Quecksilbergehalts sind sie bei einer geeigneten Sammelstelle kostenlos abzugeben. Wo sich die nächste befindet, ist laut UBA bei der Kommune zu erfahren. Ein Teil ist auch unter www.lichtzeichen.de aufgelistet. Außerdem kann man dort nachfragen, wo Energiesparlampen verkauft werden.
(jW)