Aus: Ausgabe vom 08.09.2011, Seite 5 / Inland
Gericht: NPD-Plakate nicht strafbar
Berlin. Die NPD darf ihre provokanten Wahlplakate zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18.September hängen lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, daß die fraglichen Plakatmotive den Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllen. Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hatte angeordnet, die Plakate wegen dieses Straftatbestands abzuhängen.
Ein NPD-Plakat zeigt unter der Überschrift »Guten Heimflug« einen Dunkelhäutigen, eine Frau mit Kopftuch und einen Mann mit Turban auf einem fliegenden Teppich. Auf dem anderen Plakat mit der Parole »Gas geben« ist der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt auf einem Motorrad zu sehen. (dapd/jW)
Ein NPD-Plakat zeigt unter der Überschrift »Guten Heimflug« einen Dunkelhäutigen, eine Frau mit Kopftuch und einen Mann mit Turban auf einem fliegenden Teppich. Auf dem anderen Plakat mit der Parole »Gas geben« ist der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt auf einem Motorrad zu sehen. (dapd/jW)
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