Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 08.09.2011, Seite 5 / Inland

PKK-Verbot schlägt Pressefreiheit

Köln. Aufgrund des 1993 verhängten Verbots der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat das Bundesverwaltungsamt am Dienstag einen Aufnahme- und Übertragungswagen des kurdischen Satellitensenders Roj-TV einziehen lassen. Das in den Niederlanden zugelassene Fahrzeug war am Wochenende nach einem kurdischen Kulturfestival in Köln von der Bundespolizei beschlagnahmt worden. Die PKK als »ausländische terroristische Vereinigung« finanziere den Sender als »unselbtändigen Geschäftsbereich«, so die Begründung. Das Fahrzeug sei auf einen ehemaligen Leibwächter von PKK-Gründer Abdullah Öcalan zugelassen.

Ein 2008 vom Bundesinnenministerium verhängtes Verbot von Roj-TV wurde 2010 vom Leipziger Bundesverwaltungsgericht aufgehoben, da der Sender in Dänemark lizensiert ist und nach EU-Recht dort verboten werden müßte. Auf Drängen der Türkei läuft in Dänemark ein Verbotsverfahren gegen den Sender, der mit Programmen in türkische und kurdischer Sprache in Europa und dem Mittleren Osten ein Millionenpublikum erreicht. (nib)