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Aus: Ausgabe vom 08.09.2011, Seite 8 / Abgeschrieben

Unverhältnismäßige Speicherungstaktik

Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Bundestagsfraktion Die Linke, erklärte am Mittwoch in einer Pressemitteilung zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten deutscher Mobilfunkanbieter:

Die Speicherungspraxis fast aller Telekommunikationsanbieter ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gesetzwidrig. Die Unternehmen ignorieren die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts genauso wie Politiker aus Union und SPD sowie Polizeivertreter. (...)

Nicht nur, daß die Befürworter der anlaßlosen Speicherung des Kommunikationsverhaltens der Bevölkerung keine Argumente auf ihrer Seite haben, weil eine Vorratsdatenspeicherung keinen relevanten Zugewinn bei der Verbrechensaufklärung bringt. Sie stehen jetzt überdies in der Pflicht zu beweisen, daß ihr ständiges Gerede von einer aktuell bestehenden »Schutzlücke« keine dreiste Lüge ist. Denn das Geheimpapier der Generalstaatsanwaltschaft München belegt, daß schon längst alle angeblich unerläßlichen Mobilfunkdaten vorhanden sind, freilich illegal auf Vorrat gespeichert. Dies wirft eine Reihe gravierender Fragen auf: So muß schnellstens geklärt werden, seit wann die Unternehmen die Kundendaten bis zu sechs Monate speichern, ob und wenn ja wie viele dieser Daten durch Polizei oder Geheimdienste angefordert und für welche Zwecke illegal zur Verfügung gestellt wurden und seit wann Innenminister von Bund und Ländern von dieser anlaßlosen Vorratsdatenspeicherung wußten.

(…) Speicherung, die heute illegal ist, darf morgen nicht legalisiert werden. Deshalb müssen sich Menschen in der Bürgerrechtsbewegung engagieren und z. B. am 10. September in Berlin auf der Demonstration »Freiheit statt Angst« dem Kurs in den Überwachungsstaat Widerstand entgegensetzen.