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Aus: Ausgabe vom 08.09.2011, Seite 8 / Abgeschrieben

Verunreinigung von Honig

Die Bundestagsabgeordnete Kirsten Tackmann (Die Linke) kommentierte am selben Tag das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Verunreinigung von Honig mit Pollen des Genmais MON 810:

Das Genhonigurteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein großer Erfolg für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Imkerei. Es zeigt einmal mehr, daß die Gentechverunreinigungen durch Monsanto und Co. nicht widerstandslos hingenommen werden müssen. Die Bundesregierung ist nun in der Pflicht, die Imkerei wirksam vor den Gentechpflanzen zu schützen.


Um den einheimischen Honig rein zu halten, darf es nicht zum Anbau von Gentechpflanzen wie der Amflora oder dem Genmais MON 810 kommen. Beide haben keine Zulassung als Lebensmittel. Daher muß Ministerin Aigner am MON810-Anbauverbot festhalten und auch eines für die Amflora aussprechen. (…) Aufgerufen sind ebenfalls die für die Lebensmittelkontrolle zuständigen Behörden, da der größte Teil des in Deutschland verbrauchten Honigs leider nicht einheimisch produziert wird, sondern aus Übersee kommt. Dort kann es zu Verunreinigungen mit transgenem Soja- oder Rapspollen kommen. Einige der Gentechpflanzen aus Amerika haben in Europa keine Zulassung als Lebensmittel. Daher müßte solcher Honig ebenfalls aus dem Verkehr gezogen werden.