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Aus: Ausgabe vom 09.09.2011, Seite 4 / Inland

Renditegarantie verletzt Budgetrecht

Berlin. Die Renditegarantie für die privaten Gesellschafter der Berliner Wasserberiebe, RWE und Veolia, verletzt nach Ansicht von Experten das Budgetrecht des Landesparlaments. Dies geht aus dem Leitfaden eines »Arbeitskreises Unabhängiger Juristen« hervor, der jetzt vorliegt. In Paragraph 23.7 des Konsortialvertrages wird den privaten Anteilseignern eine bestimmte Mindestgewinnmarge zugesichert, die das Land Berlin notfalls aus dem Landesetat zahlen müßte. Nach Ansicht des Arbeitskreises ist nach der Verfassung von Berlin für derartige vertraglich vereinbarte Sicherheiten eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Diese sei durch den Gesetzgeber jedoch nicht geschaffen worden. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch seien Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Normen verstoßen, nichtig. Die Abgeordneten sollten den Senat auffordern, den Vertrag gerichtlich anzufechten, erklärte die Koordinatorin des Arbeitskreises, Sabine Finkenthei. Die Vereinbarungen müßten »aus der Welt geschaffen und nicht neu verhandelt werden«, betonte die Juristin. (jW)