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Aus: Ausgabe vom 16.09.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert: Arbeitsberatung der WBM am 22. Juli 2011

» (...) Die Anwendung des neuen Mietspiegels 2011 im Rahmen der Neuvermietung verläuft planmäßig. Schwierigkeiten bei der Neuvermietung gibt es nicht. Alle SC werden gebeten, die Einstufung aller WIE in die Merkmalsgruppe 5, Wohnfeld – hier bevorzugte Citylage, nochmals kritisch zu prüfen (…)

a) Mietänderungen OE 16,17, und 18 nur erstellen bis max. Steigerung von 4,99 Prozent (max. 15,00 Euro pro Monat und Mieter) mit der Wirksamkeit zum 01.10.2011

b) weitere Mietänderungen bis Mitte September (Wirksamkeit 01.11.2011 und 01.12.2011) Rechenlisten mit prozentualer Erhöhung werden der GF zur Entscheidung vorgelegt,

c) weitere Mietänderungen ab September (ab Wirksamkeit 01.12.2011) Information der GF über das Mengengerüst (Ausschöpfung MSP 2011 unter Berücksichtigung der Menge, ggf. gestaffelt in Monatsscheiben erstellen und versenden)


(…)

Die Sozialverträglichkeit ist bei den zu erwartenden Mieterhöhungen vor Versendung von Mieterhöhungsverlangen zu prüfen und zu beachten.«

Ein Insider schreibt:

»Wie die angebliche Sozialverträglichkeit geprüft wird, bleibt allen Mitarbeitern ein Rätsel, denn es gibt dazu in der WBM keine Festlegungen bzw. Regelungen. Die Mitarbeiter erhalten zwar die Mieterhöhungen vor der Versendung zur Prüfung, aber da geht es nur darum, ggf. Klage- oder Todesfälle ›auszusortieren‹. Es erfolgt aber keine Prüfung von Mieterhöhungen auf ›Sozialverträglichkeit‹-. Selbst Mieterhöhungen von nur 1,00 Euro monatlich bzw. sogar darunter wurden schon verschickt. Den Mitarbeitern wird immer wieder gesagt, alle möglichen Mieterhöhungen zu generieren. (…)

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