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Aus: Ausgabe vom 17.09.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Ver.di-Kongreß: 1658 Anträge

Die mehr als 1000 Delegierten des dritten ver.di-Bundeskongresses haben viel zu tun. Viele der insgesamt 1658 Beschlußvorlagen wären es wert, ausführlich diskutiert zu werden. So zum Beispiel die 42 Anträge, die sich mit dem zuletzt sträflich vernachlässigten Thema Arbeitszeitverkürzung befassen. Die Vorlage des Gewerkschaftsrates, des leitenden Gremiums zwischen den Bundeskongressen, spricht sich lediglich »gegen die Entgrenzung von Arbeitszeit und ausufernde Flexibilitätsanforderungen der Arbeitgeber« aus und fordert mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten, benennt aber kein konkretes Ziel zur Arbeitszeitverkürzung. Andere Anträge, die »die Durchsetzung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich als ersten Schritt (…) hin zur 30-Stunden-Woche (…) auf die Agenda der Tarifauseinandersetzungen« setzen wollen, sollen nach dem Willen der Antragskommission nur »als Arbeitsmaterial« an den Bundesvorstand weitergeleitet werden.

Umstritten wird auch die Höhe des geforderten gesetzlichen Mindestlohns sein. Während der Leitantrag einen Stundenlohn von 8,50 Euro als aktuelles Ziel vorgibt, fordern andere Beträge zwischen zehn und zwölf Euro. Auch diese sollen als Material verabschiedet werden. Annahme empfiehlt die Kommission hingegen für die Aufforderung an Bundesvorstand und Gewerkschaftsrat, »innerhalb von einem Jahr nach dem Bundeskongreß 2011 ein Konzept für die Umsetzung von allumfassenden Streikmaßnahmen nach den Vorgaben der Europäischen Sozialcharta zu erstellen«. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Vergesellschaftung der Schlüsselindustrien.


(dab)

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