Aus: Ausgabe vom 24.09.2011, Seite 1 / Inland
PID-Gesetz unter Dach und Fach
Berlin. Gentests an Embryonen sind in Deutschland auch künftig erlaubt. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz, wonach die Präimplantationsdiagnostik (PID) weiterhin in Ausnahmefällen zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Paare eine Veranlagung zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht.
Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.
(AFP/jW)
Die Neuregelung war nötig geworden, nachdem der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr die Auswahl künstlich befruchteter Eizellen bei Paaren mit einer Veranlagung zu schweren Genschäden erlaubt hatte.
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Grober Keil auf groben Klotz«
vom 24.09.2011 -
Geschlossene Gesellschaft
vom 24.09.2011 -
Landtagsmehrheit verunglimpft Nazigegner
vom 24.09.2011 -
Jein zu Genpflanzen
vom 24.09.2011 -
»Die Staatsanwaltschaft mißt mit zweierlei Maß«
vom 24.09.2011 -
Polizei zufrieden
vom 24.09.2011 -
Dussmann im Visier
vom 24.09.2011 -
»Geschichte des Faschismus wird verharmlost«
vom 24.09.2011 -
Bundesrat stoppt CCS-Gesetz
vom 24.09.2011