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Aus: Ausgabe vom 28.09.2011, Seite 15 / Antifaschismus

Zweieinhalb Jahre später ...

Dortmund. Nach dem Angriff durch Neonazis in Dortmund auf die 1.-Mai-Kundgebung des DGB im Jahr 2009 hat es nun die ersten fünf Verurteilungen gegeben. Das teilte das NRW-Innenministerium auf eine kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Anna Conrads (Die Linke) mit. Nach Informationen der Westfälischen Rundschau (Dienstagausgabe) wurden zwei Täter zu je einem Jahr Gefängnis ohne Bewährung verurteilt, drei weitere Täter erhielten Bewährungsstrafen. Auch nach Jugendstrafrecht gab es eine Bewährungsstrafe. Weitere junge Täter wurden zu Arrest oder Sozialstunden verurteilt, zwei Angeklagte wurden freigesprochen.

Nach dem Übergriff auf die Kundgebung, bei dem die Polizei nicht eingriff und es mehrere Verletzte gab, hatte es mehr als 280 Festnahmen gegeben. Laut Staatsanwaltschaft gab es 403 Ermittlungsverfahren.

Die Ermittlungen zogen sich allerdings extrem in die Länge, was zuletzt der DGB öffentlich kritisiert hatte. So soll das Verfahren gegen die zwei mutmaßlichen Haupttäter erst 2012 eröffnet werden. Der DGB-Gewerkschafssekretär Ralf Beltermann hatte Anfang September darauf hingewiesen, daß einer der beiden ein »permanenter Demonstrationsanmelder« sei, den die Justiz längst hätte verurteilen müssen.

(jW)

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