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Aus: Ausgabe vom 28.09.2011, Seite 3 / Schwerpunkt

Stasi-Gesetz: Überprüfung bis Ende 2019

Der Bundestag wird am Freitag die achte Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes verabschieden und damit die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde bis zum 31. Dezember 2019 verlängern. Vorgesehen ist auch, das Recht auf Akteneinsicht zu erweitern und die Möglichkeiten für eine Überprüfung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst auszuweiten. Zudem sieht der Gesetzentwurf ein Beschäftigungsverbot für ehemalige Stasi-Mitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BSTU) vor.

Der Kulturausschuß des Bundestages gab dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP in der vergangenen Woche in einer geänderten Fassung grünes Licht. SPD und Grüne, die eine Gesetzesnovelle prinzipiell befürworten, sind gegen eine Überprüfung ohne »tatsächliche Anhaltspunkte«. Die Linke lehnt die Novelle insgesamt ab und fordert eine Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv.

Die geplante Versetzung von 45 ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR aus der BSTU sorgt für Zwist in der Behörde selbst. Wie die Mitteldeutsche Zeitung am Dienstag meldete, hat es seit dem Frühjahr zwei Belegschaftsversammlungen gegeben, in denen es ausschließlich um dieses Thema ging und in der die Standpunkte aufeinander prallten.


Behörden-Leiter Roland Jahn habe erläutert, warum die 45 Frauen und Männer die Arbeit der Behörde seiner Ansicht nach beeinträchtigen. Seine Kritiker hätten ihm widersprochen. Die Belegschaft der Behörde ist nach Angaben von Mitarbeitern wegen des Streits in Unruhe und de facto in zwei Lager gespalten.

Sollte der Bundestag das Stasi-Unterlagen-Gesetz Ende der Woche so ändern, daß ein gesetzlicher Zwang zur Versetzung entsteht, wird in der Behörde zudem mit einer Sammelklage der Betroffenen gerechnet. Nur einer der 45 habe bisher seine Bereitschaft erklärt, freiwillig zu gehen. (jW)

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