Aus: Ausgabe vom 28.09.2011, Seite 1 / Inland
Lebenslänglich in 129-b-Prozeß
Düsseldorf. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hat am Dienstag den 56jährigen Faruk E. als angeblichen Drahtzieher eines Mordanschlags auf zwei Polizisten in Istanbul und als Mitglied einer »ausländischen terroristischen Vereinigung« nach Paragraph 129b des Strafgesetzbuches zu lebenslanger Haft verurteilt. Die beiden Polizisten waren 1993 erschossen worden, drei der vier Attentäter waren von türkischen Sicherheitskräften getötet worden.
Nach Meinung des Gerichts soll E. als »hochrangiger Kader« der »kommunistischen Terrororganisation« Devrimci Sol, Vorgängerorganisation der DHKP-C, von Deutschland aus den Auftrag für den Anschlag gegeben haben. Der Prozeß dauerte 20 Monate und 95 Verhandlungstage.
Die Verteidiger von E. hatten Freispruch beantragt. Sie hatten noch am Dienstag zwei weitere Beweisanträge vorgelegt, die ein Komplott des türkischen Staates gegen Faruk E. belegen sollten. (jW)
Nach Meinung des Gerichts soll E. als »hochrangiger Kader« der »kommunistischen Terrororganisation« Devrimci Sol, Vorgängerorganisation der DHKP-C, von Deutschland aus den Auftrag für den Anschlag gegeben haben. Der Prozeß dauerte 20 Monate und 95 Verhandlungstage.
Die Verteidiger von E. hatten Freispruch beantragt. Sie hatten noch am Dienstag zwei weitere Beweisanträge vorgelegt, die ein Komplott des türkischen Staates gegen Faruk E. belegen sollten. (jW)
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