Aus: Ausgabe vom 06.10.2011, Seite 5 / Inland
Burschenschafter klagt vergeblich
Braunschweig. Das Internetportal Spiegel online hat im Streit um die Veröffentlichung eines Links zu internen E-Mails von Burschenschaftern Recht bekommen. Das Landgericht Braunschweig wies den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen Spiegel online am Mittwoch zurück. Geklagt hatte ein Mitglied der Burschenschaft Tuiskonia, das seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, weil die internen E-Mails gegen seinen Willen abgefangen worden waren. Ins Internet wurden sie von Antifaschisten gestellt. Inhaltlich ging es um die strategische Ausrichtung der Bünde. Die 9. Zivilkammer räumte dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang gegenüber den Persönlichkeitsrechten des Klägers ein. (dapd/jW)
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