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Aus: Ausgabe vom 11.10.2011, Seite 4 / Inland

Aufarbeitung von Dresden

Köln. Am Sonntag hat sich in Dresden eine »Untersuchungskommission 19. Februar« konstituiert. Bürgerrechtler, Rechtsanwälte, Vertreter aus diversen antifaschistischen Gruppen und aus Landesparlamenten werden die Vorgänge rund um den Neonaziaufmarsch am 19. Februar 2011 aufarbeiten, Fakten zusammenstellen und bezüglich ihrer grundrechtlichen Dimension bewerten. Über die Gründung informierte das Komitee für Grundrechte und Demokratie am Montag. Die Demonstranten gegen den Aufmarsch seien von vornherein kriminalisiert worden und am Tag selbst mit Wasserwerfern, Pfefferspray, Gaskartuschen und Schlagstöcken malträtiert worden. Bereits im Vorfeld seien Verfahren nach Paragraph 129 StGB gegen Antifaschisten eingeleitet worden. Eine großangelegte Funkzellenabfrage und der Einsatz der IMSI-Catcher seien erst im Verlauf dieses Sommers bekanntgeworden. Nun gehe es darum, die vielfältigen staatlichen Verstöße gegen Grundrechte, die es im Vorfeld, während und nach den Demonstrationen gegen den Neonaziaufmarsch in Dresden gab, zum Thema zu machen und kritisch aufzuarbeiten. (jW)

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