Aus: Ausgabe vom 18.10.2011, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Kürzer arbeiten
Interessanter als Politikerbesuche und Vorstandswahlen waren bei dem fünftägigen Kongreß einige Diskussionen über die fast 500 zur Abstimmung stehenden Anträge. Eine davon betraf die Arbeitszeit: Die IG Metall müsse »endlich wieder den Mut haben, die Arbeitszeitverkürzungsdebatte im Osten auf das Tablett zu heben, zu diskutieren und uns darauf vorzubereiten, um das tariflich durchzusetzen«, forderte Stefan Kademann aus Zwickau. »Das Thema Angleichung, dem wir nun schon 21 Jahre hinterherhetzen, muß auf die Tagesordnung.« Diese Position wurde entgegen der ursprünglichen Empfehlung der Antragsberatungskommission immerhin »als Material an den Vorstand« beschlossen.
Anders erging es einem Antrag aus Hanau, der als »erledigt« nicht behandelt wurde. Dabei enthielt er deutlich weitergehende Festlegungen zur Tarifpolitik als die verabschiedete Entschließung. Während in dieser erklärt wurde, »gesamtwirtschaftlicher Produktivitätszuwachs, Ausgleich der Preissteigerung und Umverteilung« blieben »Begründungselemente der Tarifforderungen der IG Metall«, wollte der Hanauer Antrag diese für Tarifforderungen als Minimum festschreiben. Weitere Forderungen der Hessen waren, daß Tarifabschlüsse in Zukunft eine soziale Komponente, aber keine betrieblichen Öffnungsklauseln beinhalten und beim Gehalt maximal zwölf Monate gelten sollten.
Immerhin eine Absichtserklärung konnten die Kritiker der DGB-Zeitarbeitstarifverträge durchsetzen, die in vielen Betrieben als Dumpingkonkurrenz zum Metalltarif wirken. »Die IG Metall diskutiert und prüft, inwieweit die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft dem Prinzip von Equal Pay entgegenstehen«, so die beschlossene Ergänzung des Leitantrags. Hintergrund ist, daß es seit Aberkennung der Tariffähigkeit »christlicher« Gewerkschaften für die Branche die DGB-Verträge selbst sind, die das Wirksamwerden des gesetzlichen Grundsatzes gleicher Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten verhindern.
Anders erging es einem Antrag aus Hanau, der als »erledigt« nicht behandelt wurde. Dabei enthielt er deutlich weitergehende Festlegungen zur Tarifpolitik als die verabschiedete Entschließung. Während in dieser erklärt wurde, »gesamtwirtschaftlicher Produktivitätszuwachs, Ausgleich der Preissteigerung und Umverteilung« blieben »Begründungselemente der Tarifforderungen der IG Metall«, wollte der Hanauer Antrag diese für Tarifforderungen als Minimum festschreiben. Weitere Forderungen der Hessen waren, daß Tarifabschlüsse in Zukunft eine soziale Komponente, aber keine betrieblichen Öffnungsklauseln beinhalten und beim Gehalt maximal zwölf Monate gelten sollten.
Immerhin eine Absichtserklärung konnten die Kritiker der DGB-Zeitarbeitstarifverträge durchsetzen, die in vielen Betrieben als Dumpingkonkurrenz zum Metalltarif wirken. »Die IG Metall diskutiert und prüft, inwieweit die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft dem Prinzip von Equal Pay entgegenstehen«, so die beschlossene Ergänzung des Leitantrags. Hintergrund ist, daß es seit Aberkennung der Tariffähigkeit »christlicher« Gewerkschaften für die Branche die DGB-Verträge selbst sind, die das Wirksamwerden des gesetzlichen Grundsatzes gleicher Bezahlung von Leih- und Stammbeschäftigten verhindern.
www.igmetall-gewerkschaftstag-2011.de
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