Aus: Ausgabe vom 22.10.2011, Seite 4 / Inland
Kein Redeverbot für Verfassungsrichter
Karlsruhe. Bundesverfassungsrichter dürfen sich auch dann in öffentliche Debatten einmischen, wenn sie an Gerichtsverfahren zu entsprechenden Themen selbst beteiligt sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Entschluß entschieden. Damit lehnte Karlsruhe einen Befangenheitsantrag gegen Verfassungsrichter Udo Di Fabio im Zusammenhang mit dem Euro-Verfahren ab.
Di Fabio war Berichterstatter des Zweiten Senats im Verfahren zum Euro-Rettungsschirm und zur Griechenland-Hilfe. Eine gegen die milliardenschweren Rettungsmaßnahmen klagende Gruppe von Beschwerdeführern sah Di Fabio als befangen an, weil Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestünden. Di Fabio habe zwischen April 2010 und Mai 2011 an Veranstaltungen teilgenommen, die Bezüge zum Themenkomplex Euro-Rettung aufgewiesen hätten, und sich dort etwa in Vorträgen jeweils »thematisch einschlägig« geäußert. (dapd/jW)
Di Fabio war Berichterstatter des Zweiten Senats im Verfahren zum Euro-Rettungsschirm und zur Griechenland-Hilfe. Eine gegen die milliardenschweren Rettungsmaßnahmen klagende Gruppe von Beschwerdeführern sah Di Fabio als befangen an, weil Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters bestünden. Di Fabio habe zwischen April 2010 und Mai 2011 an Veranstaltungen teilgenommen, die Bezüge zum Themenkomplex Euro-Rettung aufgewiesen hätten, und sich dort etwa in Vorträgen jeweils »thematisch einschlägig« geäußert. (dapd/jW)
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