Aus: Ausgabe vom 08.11.2011, Seite 5 / Inland
Kündigung wegen Ecstasy-Tropfen
Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Polizeiangestellten im Objektschutz, der außerhalb seines Dienstes »Liquid ecstasy« (sogenannte »k.-o.-Tropfen«) hergestellt hatte, für wirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom März bestätigt. Darüber informierte es am Montag. Der Mann wurde vom Land Berlin seit 2001 als Wachpolizist beschäftigt. Das Land Berlin kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß, nachdem gegen den Polizeiangestellten Anklage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erhoben worden war. Revision wurde nicht zugelassen.
(jW)
(jW)
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