Aus: Ausgabe vom 24.11.2011, Seite 5 / Inland
Bierbikes brauchen Sondergenehmigung
Münster. Sogenannte Bier- oder Partybikes dürfen nur mit Sondergenehmigung auf öffentlichen Straßen fahren. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster in einem am Mittwoch in Münster veröffentlichten Urteil. Die von Feiernden über Pedale angetriebenen Gefährte stellten sich »bei einer Gesamtschau als rollende Veranstaltungsfläche dar«, befanden die Richter. Ihr Hauptzweck sei, Feiern und Partys auf der Straße zu ermöglichen.
Daher könne von einer »Nutzung der Straße zum Verkehr« nicht mehr gesprochen werden. Dem Urteil zufolge müssen Vermieter von Bierbikes künftig eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
(AFP/jW)
Daher könne von einer »Nutzung der Straße zum Verkehr« nicht mehr gesprochen werden. Dem Urteil zufolge müssen Vermieter von Bierbikes künftig eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
(AFP/jW)
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