Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 24.11.2011, Seite 4 / Inland

Gericht entscheidet zu Hartz IV

Karlsruhe. Rückerstattungen der Einkommenssteuer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung wurde die Verfassungsbeschwerde einer Frau nicht zur Entscheidung angenommen. Es liege kein Eingriff in das Eigentumsrecht vor, heißt es in der einstimmigen Kammerentscheidung. Die Frau hatte 2009 vom Finanzamt einen größeren Einkommenssteuerbetrag für frühere Jahre zurückbekommen. Deshalb wurde ihr für den laufenden Monat kein Arbeitslosengeld II ausgezahlt, außerdem sollte sie rund 430 Euro an Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen. Die Betroffene hatte geklagt, weil damit auf ihr Vermögen zugegriffen worden sei. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage ab, da es sich bei Rückzahlungen nicht um Vermögen, sondern um Einkommen handele. Dieses sei auf das Arbeitslosengeld anrechenbar.

(dapd/jW)