Aus: Ausgabe vom 24.11.2011, Seite 2 / Inland
Versorger müssen genau informieren
Düsseldorf. Strom- und Gasversorger müssen bei der Ankündigung von Preiserhöhungen bestimmte Mindeststandards einhalten. Verträge, die nicht genau festlegen, wie ein Kunde über deine Preiserhöhung informiert wird, sind einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zufolge unwirksam, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Außerdem müßten die Versorger sechs Wochen im voraus eine Preissteigerung ankündigen.
Die Verbraucherschützer waren gerichtlich gegen zwei Energieversorger vorgegangen, die von solchen, vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen abgewichen waren. So hatte einer der beiden Versorger seine Kunden nur per E-Mail, nicht jedoch per Brief über steigende Preise informiert. (AFP/jW)
Die Verbraucherschützer waren gerichtlich gegen zwei Energieversorger vorgegangen, die von solchen, vom Bundesgerichtshof festgelegten Mindestanforderungen abgewichen waren. So hatte einer der beiden Versorger seine Kunden nur per E-Mail, nicht jedoch per Brief über steigende Preise informiert. (AFP/jW)
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