Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 26.11.2011, Seite 4 / Inland

Erleichterungen für Unternehmer

Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag einer Änderung bei der Besteuerung kleiner und mittlerer Unternehmen zugestimmt. Demnach gilt nun dauerhaft eine bislang bis Ende 2011 befristete Regelung, wonach die Unternehmen die Umsatzsteuer erst dann zahlen müssen, wenn sie selbst Geld für die jeweilige Rechnung bekommen haben. Ursprünglich gab es diese Möglichkeit nur für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250000 Euro. Seit Sommer 2009 liegt die Grenze bei 500000 Euro.

(dapd/jW)