Gefängnis für Lorenz & Böhme?
Im angeblich letzten großen Prozeß gegen DDR-Spitzenpolitiker hat die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten Hans-Joachim Böhme und Siegfried Lorenz eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert. Die früheren SED- Politbüromitglieder seien schuldig am Tod von drei Flüchtlingen an der Mauer, erklärte die Anklage am Dienstag vor dem Berliner Landgericht. Für den dritten Beschuldigten, Herbert Häber, beantragte sie eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen vierfachen Totschlags. Alle Angeklagten hätten es unterlassen, die Todesschüsse zu verhindern.
Häber war Kontaktmann zur Bundesrepublik und nach eigenen Angaben 1985 von der SED kaltgestellt worden. Häber sei zwar tatsächlich aus dem Politbüro herauskomplimentiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz. Jedoch habe der Angeklagte nicht belegen können, dies sei wegen Kritik an der Ausgestaltung der deutsch-deutschen Grenze geschehen. Die Darstellung Häbers, er sei ins Visier der Staatssicherheit geraten, sei eine »nicht glaubhafte Schutzbehauptung«.
Häber habe im Juni 1985 auf einer Sitzung des Politbüros einem Beschluß zur Aufrechterhaltung des Grenzregimes zugestimmt. Auf Grund dieses »aktiven Handelns« müsse sich der Angeklagte die Verantwortung für alle vier Toten zurechnen lassen, betonte Jahntz.
(AP/jW)
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