Aus: Ausgabe vom 14.12.2011, Seite 15 / Antifaschismus
Entschädigung für Diskriminierung
Stuttgart. Eine Diskothek in Reutlingen muß einem dunkelhäutigen Mann wegen Diskriminierung eine Entschädigung von 900 Euro bezahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entschied am Montag in zweiter Instanz, daß David G. im November 2010 von einem Türsteher wegen seiner Hautfarbe ungerechtfertigt diskriminiert worden sei. Die Richter sprachen dem 18 Jahre alten Mann eine Entschädigung in Höhe von 900 Euro zu und revidierten damit eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen.
Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien »schon genug Schwarze drin«. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
(dapd/jW)
Der Kläger hatte geltend gemacht, am Eingang der Diskothek in Reutlingen von einem Türsteher mit den Worten abgewiesen worden zu sein, es seien »schon genug Schwarze drin«. In der ersten Instanz wies das Landgericht Tübingen den Betreiber zwar an, David G. den Zutritt aufgrund seiner Hautfarbe nicht mehr zu verweigern. Allerdings wurde dem Kläger keine Entschädigung gewährt.
(dapd/jW)
Mehr aus: Antifaschismus
-
Rechte wollen wieder nach Dortmund
vom 14.12.2011 -
Nach unten treten
vom 14.12.2011