Aus: Ausgabe vom 14.12.2011, Seite 4 / Inland
Observierung durch VS rechtswidrig
Berlin/Düsseldorf. Die jahrelange Beobachtung des Rechtsanwalts und Publizisten Rolf Gössner durch das nordrhein-westfälische Amt für Verfassungsschutz und die Speicherung seiner Daten sind rechtswidrig. Dies habe das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil (Az. 22 K 4905/08) festgestellt, teilten die Humanistische Union, vereinigt mit der Gustav Heinemann-Initiative und der Internationalen Liga für Menschenrechte, am Dienstag in Berlin mit.
Anfang 2011 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln die Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig erklärt. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Udo Kauß, Prozeßbevollmächtigter von Gössner, wird das Düsseldorfer Urteil bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller Verfassungsschutzämter haben. Das Gericht hat den VS auch verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicherzustellen, daß die Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit überprüft werden kann. (jW)
Anfang 2011 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln die Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig erklärt. Nach Auffassung von Rechtsanwalt Udo Kauß, Prozeßbevollmächtigter von Gössner, wird das Düsseldorfer Urteil bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller Verfassungsschutzämter haben. Das Gericht hat den VS auch verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicherzustellen, daß die Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit überprüft werden kann. (jW)
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