Aus: Ausgabe vom 17.12.2011, Seite 7 / Ausland
Assange darf in Berufung gehen
London. Das Oberste Gericht Englands hat dem erneuten Berufungsantrag des Mitbegründers des Enthüllungsportals Wikileaks, Julian Assange, stattgegeben. Eine zweitägige Anhörung sei für den 1. Februar 2012 angesetzt worden, erklärte das Gericht am Freitag. Der Supreme Court muß nun abschließend prüfen, ob Assange an Schweden ausgeliefert werden darf. Der heute 40jährige soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben. Die schwedische Justiz will ihn zu den Vorwürfen vernehmen. Assange bestreitet sie und sieht hinter ihnen ein politisches Komplott. (AFP/jW)
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