Aus: Ausgabe vom 17.12.2011, Seite 5 / Inland
Kinderschutzgesetz verabschiedet
Berlin. Der Schutz von Kindern soll zum Jahreswechsel auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag einstimmig einem Gesetzentwurf zu, der Kleinkinder von Geburt an vor Vernachlässigung, Verwahrlosung, Gewalt und Mißbrauch schützen soll. Das Kinderschutzgesetz sieht unter anderem vor, die Betreuung bestimmter Neugeborener durch Familienhebammen zu gewährleisten.
Der Bund erreichte die Zustimmung der Länderkammer durch die Zusage, die Finanzierung langfristig zu gewährleisten. Der Bundestag hatte dem Kompromißvorschlag des Vermittlungsausschusses am Donnerstagabend zugestimmt; das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es soll gewährleisten, daß etwa zehn Prozent der Neugeborenen durch Familienhebammen betreut werden.
(AFP/jW)
Der Bund erreichte die Zustimmung der Länderkammer durch die Zusage, die Finanzierung langfristig zu gewährleisten. Der Bundestag hatte dem Kompromißvorschlag des Vermittlungsausschusses am Donnerstagabend zugestimmt; das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten. Es soll gewährleisten, daß etwa zehn Prozent der Neugeborenen durch Familienhebammen betreut werden.
(AFP/jW)
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