Aus: Ausgabe vom 29.12.2011, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Supermärkte müssen früher schließen
Berlin. Die Supermarktkette »Kaiser’s Tengelmann« muß ihre Märkte vor Sonn- und Feiertagen künftig früher schließen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Ausgangspunkt waren Bedenken des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Das Amt hatte moniert, daß sogenannte Nacharbeiten bei einem Ladenschluß um 24.00 Uhr bis in den kommenden Tag hineinreichen. Das dürfe den Angestellten der Märkte nicht zugemutet werden, wenn es sich um einen Sonn- oder auch Feiertag handelt. (dapd/jW)
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vom 29.12.2011