Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Sa. / So., 22. / 23. Februar 2025, Nr. 45
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 29.12.2011, Seite 4 / Inland

Erfolg für homosexuelle Paare

Köln. Das Finanzgericht Köln hat die Position homosexueller Paare im Steuerrecht gestärkt. Eingetragene Lebenspartner seien bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, urteilte das Finanzgericht Köln (4 V 2831/11) nach Angaben vom Mittwoch. Den Partnern war vom Finanzamt verboten worden, auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV einzutragen, was nach der aktuellen Regelung nur Ehegatten erlaubt ist.

Das Gericht hob das Verbot auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. Darin wurde eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. (dapd/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.