Aus: Ausgabe vom 29.12.2011, Seite 4 / Inland
Erfolg für homosexuelle Paare
Köln. Das Finanzgericht Köln hat die Position homosexueller Paare im Steuerrecht gestärkt. Eingetragene Lebenspartner seien bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorläufig wie Ehegatten zu behandeln, urteilte das Finanzgericht Köln (4 V 2831/11) nach Angaben vom Mittwoch. Den Partnern war vom Finanzamt verboten worden, auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV einzutragen, was nach der aktuellen Regelung nur Ehegatten erlaubt ist.
Das Gericht hob das Verbot auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. Darin wurde eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. (dapd/jW)
Das Gericht hob das Verbot auf und verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 611/07) zur Erbschaftsteuer. Darin wurde eine Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuerrecht als verfassungswidrig angesehen. (dapd/jW)
Mehr aus: Inland
-
Vorzeitig Ruhestand, weniger Geld
vom 29.12.2011 -
»Einen Atomausstieg stellen wir uns ganz anders vor«
vom 29.12.2011 -
»Sie ist eine Heuchlerin ohnegleichen«
vom 29.12.2011 -
Keine Schönwettersegler
vom 29.12.2011 -
Silvester vor der Asse und in Gorleben
vom 29.12.2011 -
Nette Neonaziterroristin
vom 29.12.2011