Willkürurteil
Vor dem Bundesgerichtshof ist Mord nicht gleich Mord
Arnold SchölzelDer Absatz eins des Paragraphen 211 des in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Strafgesetzbuches lautet: »Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.« Der Satz läßt in bezug auf das Strafmaß bei Mord keinen Spielraum zu.
Seit Mittwoch ist das offenbar anders. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hat im Revisionsverfahren Rudolf Karl Müller wegen Mordes an dem DDR-Grenzsoldaten Reinhold Huhn verurteilt. Nicht geändert wurde die S...
Artikel-Länge: 2601 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.