Aus: Ausgabe vom 03.01.2012, Seite 5 / Inland
Bewährungsstrafe für Exsoldaten
Gera. Die Bewährungsstrafe gegen einen früheren Bundeswehrsoldaten wegen des tödlichen Schusses auf einen Kameraden in Afghanistan ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft nahm ihre Revision gegen das Urteil zurück, wie das Landgericht Gera am Montag mitteilte. Das Gericht hatte den heute 22 Jahre alten Exsoldaten Ende Oktober wegen fahrlässiger Tötung und Ungehorsams im besonders schweren Fall zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Ein 21jähriger Soldat war im Dezember 2010 auf einem Außenposten im Norden Afghanistans durch den Schuß ums Leben gekommen. Wie genau es zu dem Schuß kam, ließ das Gericht in seinem Urteil offen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte mit seiner Waffe herumgespielt. Er selbst gab dagegen an, er habe ein klemmendes Magazin in die Waffe eingeschlagen und diese so unbeabsichtigt durchgeladen. Einem Gutachten zufolge kann sich der Schuß nicht aus Versehen gelöst haben; vielmehr müsse der Abzug der Waffe betätigt worden sein.
(AFP/jW)
Ein 21jähriger Soldat war im Dezember 2010 auf einem Außenposten im Norden Afghanistans durch den Schuß ums Leben gekommen. Wie genau es zu dem Schuß kam, ließ das Gericht in seinem Urteil offen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte mit seiner Waffe herumgespielt. Er selbst gab dagegen an, er habe ein klemmendes Magazin in die Waffe eingeschlagen und diese so unbeabsichtigt durchgeladen. Einem Gutachten zufolge kann sich der Schuß nicht aus Versehen gelöst haben; vielmehr müsse der Abzug der Waffe betätigt worden sein.
(AFP/jW)
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