Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 18.01.2012, Seite 2 / Inland

Bahnen haften für Unfälle bei Glatteis auf Stationen

Karlsruhe. Kommt ein Reisender auf einem von Schnee oder Glatteis nicht geräumten Bahnsteig zu Fall, haftet dafür das jeweilige Bahnunternehmen, bei dem der Reisende seine Fahrkarte gekauft hat. Die bundesweit knapp 400 Eisenbahnbetriebe dürfen Betroffene nicht an die Deutsche-Bahn-Tochter DB Station & Service AG verweisen, der die Bahnhöfe bundesweit gehören, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil entschied (Az X ZR 59/11). Damit wurde das Klagerecht von Betroffenen erleichtert, weil ihre Forderung nicht mehr von der DB Station & Service AG an Subunternehmen abgeschoben werden kann, die sie mit dem Winterdienst beauftragt hat.

(AFP/jW)