Aus: Ausgabe vom 20.01.2012, Seite 4 / Inland
Karlsruhe bestätigt Solarienverbot
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Sonnenstudioverbot für Kinder und Jugendliche bestätigt. Das 2009 beschlossene Gesetz, wonach unter 18jährige wegen des besonderen Hautkrebsrisikos keine Solarien mehr nutzen dürfen, verstößt nicht gegen die Berufsfreiheit von Solarienbetreibern oder die Handlungsfreiheit von Minderjährigen, entschied das Gericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß (Az: 1 BvR 2007/10). Nach Auffassung der Richter verfolgt die Regelung das »legitime Ziel«, Minderjährige vor UV-Strahlung zu schützen, die gerade im jugendlichen Alter Hautkrebs verursachen kann. So scheiterten unter anderem die Klagen eines Solarienbetreibers und eines damals minderjährigen Mädchens, das sich durch das Verbot in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt sah.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
Kriegstreiberei? »Verschwörungstheorie!«
vom 20.01.2012 -
Handydatenskandal auch in Berlin
vom 20.01.2012 -
Auf Konfrontationskurs
vom 20.01.2012 -
»Bundesregierung erklärt das Opfer der Krise für schuldig«
vom 20.01.2012 -
Kopie von der Kopie einer Kopie
vom 20.01.2012 -
Kriminalisierung gescheitert
vom 20.01.2012