Aus: Ausgabe vom 25.01.2012, Seite 5 / Inland
Geldstrafe für Todesdrohung
Bautzen. Wegen einer Todesdrohung gegen die niedersächsische DKP-Politikerin Christel Wegner muß ein Mann aus Sachsen eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Das entschied das Landgericht Bautzen am Dienstag und bestätigte damit ein Urteil des Amtsgerichts Kamenz. Zur Begründung hieß es, es habe sich nicht mehr um eine erlaubte politische Auseinandersetzung, sondern eine strafbare Bedrohung gehandelt.
Der 57jährige Angeklagte hatte Wegner 2011 in einer E-Mail mit dem Tod gedroht. Sie hatte 2008 den Bau der Mauer durch die DDR-Führung als notwendig im Kontext der damaligen Zeit und das DDR-Ministerium für Staatssicherheit als legitime Einrichtung bezeichnet. Daraufhin schloß die niedersächsische Linksfraktion Wegner, die auf der Liste der Linkspartei kandidiert hatte, aus ihren Reihen aus. Seither gehört sie dem Parlament in Hannover als fraktionslose Abgeordnete an.
(dapd/jW)
Der 57jährige Angeklagte hatte Wegner 2011 in einer E-Mail mit dem Tod gedroht. Sie hatte 2008 den Bau der Mauer durch die DDR-Führung als notwendig im Kontext der damaligen Zeit und das DDR-Ministerium für Staatssicherheit als legitime Einrichtung bezeichnet. Daraufhin schloß die niedersächsische Linksfraktion Wegner, die auf der Liste der Linkspartei kandidiert hatte, aus ihren Reihen aus. Seither gehört sie dem Parlament in Hannover als fraktionslose Abgeordnete an.
(dapd/jW)
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