Abschiebung trotz Bedrohung ist verfassungswidrig
Der Verfassungsbeschwerde eines 16jährigen türkischen Kurden gegen die Zurückweisung seines Asylantrages hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stattgegeben. In dem am Dienstag veröffentlichten Beschluß werden von den Fachgerichten bei Entscheidungen über Asylanträge »verläßliche Feststellungen« darüber gefordert, daß Asylbewerber nach Ablehnung ihrer Anträge keiner »existentiellen Gefährdung am Herkunftsort« ausgesetzt sind.
Im zugrundeliegenden Fall eines Kurden, der unbegleitet als Elfjähriger nach Deutschland gekommen war, waren die Richter des Verwaltungsgerichts Hamburg ohne nähere Nachfragen von einer generellen innertürkischen Fluchtalternative für den Jungen ausgegangen. Obwohl ein Gutachter dessen Aussage bestätigt hatte, ohne Verwandte in den Großstädten der Westtürkei müsse er unter menschenunwürdigen Bedingungen auf der Straße leben.
Das BVerfG hob diese Entscheidung unter anderem wegen eines Verstoßes gegen die Rechtsweggarantie auf. Ausdrücklich betonten sie, daß abgelehnte Asylbewerber »nicht nur vor politischer Verfolgung hinreichend sicher sein« müssen, es dürfe ihnen in ihrer Heimat auch keine sonstige existentielle Gefahr drohen. Solche Gefährdungen könnten sich daraus ergeben, daß »der Asylbewerber am Ort der Fluchtalternative für sich das wirtschaftliche Existenzminimum weder aus eigener Kraft noch mit Hilfe Dritter gewährleisten kann«, entschied das Gericht.
AFP/jW
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
Waigels Umverteilung: Woher's die Regierung nimmt
vom 23.04.1997 -
Kinkel übt sich jetzt im kritischen Monolog
vom 23.04.1997 -
Deutschländer kriegen Euro-Extrawurst
vom 23.04.1997 -
Hakenkreuz kostet 6 000 Mark
vom 23.04.1997 -
Ex-Innenminister ist erschüttert
vom 23.04.1997